Die Seefrachtklausel ist eine wesentliche Klausel in einem Schiffsversicherungsvertrag

Die Seefrachtklausel ist eine wesentliche Klausel in einem Schiffsversicherungsvertrag. Mit Verweis auf die internationalen Transportversicherungspraktiken hat China auch Klauseln in den Schiffsversicherungsbestimmungen festgelegt. Ihr Hauptzweck besteht darin, zu verlangen, dass das versicherte Schiff keine Schlepp- oder Bergungsdienste auf See durchführen darf; Fracht nicht direkt auf See mit anderen Schiffen (kleine Schiffe, die nicht im Hafen oder an der Küste eingesetzt werden) zu laden oder zu löschen, einschließlich An- und Ablegen, Anlegen und Ablegen; Versicherten Schiffen ist die Fahrt zum Zweck der Schiffsabwrackung oder zum Verkauf von Schiffswracks untersagt. Im Rahmen dieser Begrenzung haftet der Versicherer für die Versicherung, es sei denn, der Versicherte holt zuvor seine Zustimmung ein und akzeptiert die geänderten Versicherungsbedingungen und die geforderten Prämien, oder wenn der Versicherer Reisen zum Zwecke des Abwrackens von Schiffen oder zum Verkauf gesondert versichert von Reisen wegen Schiffbruch. Ansonsten haftet der Versicherer nicht für den verursachten Schaden und die Haftung gegenüber Dritten.

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